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Schwerbehinderte genießen einen besonderern Kündigungsschutz

Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf Schwerbehinderte im Arbeitsverhältnis am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.

Liebe Schwerbehinderte,

 

egal ob Sie es Behinderung oder Handycap nennen, Ihre Rechte sind im Schwerbehindertengesetz geregelt. Bereits ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 % gelten Sie als schwerbehindert. Sie sind diesen dann gleichgestellt und genießen besonderen Kündigungsschutz.

 

In der Praxis kann es leicht zu Problemen kommen. Wenn Sie etwa auf Grund eines Verkehrsunfalls schwer und dauerhaft verletzt wurden, kann die behördliche Feststellung, dass Sie schwerbehindert sind, etwas dauern. Was, wenn der Arbeitgeber nach dem Unfall, aber vor der behördlichen Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung kündigt? Antworten auf diese und ähnliche Fragen hängen stets ab von den vollständigen Umständen Ihres Falles. Eine persönliche Beratung ist daher zwingend notwendig.

 

Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Ihre

Ulrike Ludolf

Fach­an­wäl­tin für Ar­beits­recht

&

Sabine Hermann

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht

Ihre Rechtsanwälte in Marl, Kreis Recklinghausen

Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise

Dieser Service wird aktuell vorbereitet.

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ulrike Ludolf

Hallo, ich bin Ulrike Ludolf, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich helfe Schwerbehinderten im Falle einer Kündigung!

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Unser Wohlfühl-Service für Sie

Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zerrt an den nerven. Daher bie­ten wir Ihnen einen Ser­vice, mit dem Sie sich bei uns rund­um wohl füh­len.

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Ihr Team für Arbeitsrecht:

v.l.n.r. Rechtsanwälte Ludolf, Hermann und Werner

Drei Anwältinnen, ein Ziel: Bestmögliche Vertretung von Schwerbehinderten im Falle einer Kündigung!

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